Muss ich in den Staaten ansässig sein um eine LLC zu führen?

LLC Geschäftsführung

Nein, Sie müssen nicht in den USA ansässig sein, um eine LLC (Limited Liability Company) zu gründen und zu führen. Viele Staaten in den USA, einschließlich Wyoming, erlauben es ausländischen Staatsbürgern und Nicht-Ansässigen, eine LLC zu gründen und als LLC Geschäftsführung aufzutreten. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

LLC Geschäftsführung
  1. Gründung: Sie können eine Wyoming LLC online gründen. Es gibt viele Dienstleister, die Ihnen bei der Gründung und bei der Einreichung der notwendigen Dokumente helfen können. Sie können die LLC Geschäftsführung ausüben.
  2. Registered Agent: Sie benötigen einen Registered Agent in Wyoming. Ein Registered Agent ist eine Person oder ein Unternehmen, das in Wyoming ansässig ist und berechtigt ist, rechtliche Dokumente im Namen der LLC zu empfangen. Es gibt viele Dienstleister, die diese Funktion übernehmen können.
  3. Steuern: Wenn Ihre LLC in den USA Einkünfte erzielt, müssen diese Einkünfte in den USA versteuert werden. Sie müssen möglicherweise eine ITIN (Individual Taxpayer Identification Number) oder EIN (Employer Identification Number) beantragen.
  4. Verwaltung: Die LLC kann von überall auf der Welt aus verwaltet werden. Es gibt keine Vorschrift, dass die Eigentümer oder Manager der LLC in den USA ansässig sein müssen.
  5. Bankkonto: Es kann hilfreich sein, ein Geschäftskonto in den USA zu eröffnen, um Transaktionen in US-Dollar abzuwickeln und die Buchhaltung zu erleichtern. Einige Banken ermöglichen es ausländischen Unternehmern, ein Konto zu eröffnen, aber dies kann zusätzliche Dokumentation und manchmal eine physische Anwesenheit in den USA erfordern.
  6. Compliance: Sie müssen sicherstellen, dass Ihre LLC alle jährlichen Berichts- und Compliance-Anforderungen von Wyoming erfüllt, wie z.B. die Einreichung eines Jahresberichts und die Zahlung der jährlichen Gebühren.

Zusammengefasst können Sie eine Wyoming LLC gründen und die LLC Geschäftsführung ausüben, ohne in den USA ansässig zu sein. Es ist jedoch ratsam, sich von einem Anwalt oder Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt werden.

Noch mehr Informationen erhalten Sie über unsere Website EINFACH LLC und wenn Sie Fragen haben dann kontaktieren Sie uns ganz einfach direkt.

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